Recycling­material

In unserer Recycling­anlage stellen wir zertifiziertes Recycling­material her. Dieses ist güte­überwacht und als Material für Frost­schutz­schichten für Straßen, sonstige Verkehrs­flächen mit geringerer Verkehrs­belastung sowie Frost­schutz­schichten nach ZTV LW 99 zugelassen. Des Weiteren kann das recycelte Material als Bau­stoff für Lärm­schutz­wälle, Unterbau, Hinter­füllung und Über­schüttung, Ver­füllung von Leitungs- und Kanal­gräben sowie Unter­grund­verbesserung eingesetzt werden.

Seit Juli 2005 sind wir auch in der Lage, teer­pech­haltiges Material anzunehmen, dieses zwischen­zulagern und als HGT weiter­zu­verarbeiten.

Bauschutt­anlieferung

Nur die auf­geführten Stoffe dürfen als reiner Bau­schutt an­ge­liefert werden:

  • Betonabbruch, mit und ohne Bewehrung
  • Betonsteine und -rohre
  • Natursteine
  • Sand und Kies, der nicht verunreinigt ist
  • Ziegel, Fliesen und Kacheln
  • Keramik
  • Verputzmörtel
  • unbelasteter Straßenaufbruch (Bitumen)

Folgende Störstoffe dürfen nicht enthalten sein:

  • PCB-haltige Dichtungs­massen
  • Pechhaltige Stoffe
  • Mineralische Dämmstoffe
  • Plastik-Hausmüll
  • Brandschutt
  • Schornsteinanlagen
  • Glas, Metall, Verbund­stoffe
  • Schaumbeton z. B. Ytong, Hebel, Greisel…
  • Asbesthaltige Stoffe, z. B. Ver­blendung, Dach­platten usw.
  • Organische Stoffe (Grünabfall)
  • Bodenmassen / Erdaushub
  • Dachschiefer
  • Rigipsplatten
  • Heraklith, Eternit, Kleb­stoffe
  • Holz, Folien, Sperrmüll
  • Styropor, Schaumgummi, Kunst­stoffe
  • Bauteile mit Isolierung und An­strich auf pech­haltiger Basis