Recyclingmaterial
In unserer Recyclinganlage stellen wir zertifiziertes Recyclingmaterial her. Dieses ist güteüberwacht und als Material für Frostschutzschichten für Straßen, sonstige Verkehrsflächen mit geringerer Verkehrsbelastung sowie Frostschutzschichten nach ZTV LW 99 zugelassen. Des Weiteren kann das recycelte Material als Baustoff für Lärmschutzwälle, Unterbau, Hinterfüllung und Überschüttung, Verfüllung von Leitungs- und Kanalgräben sowie Untergrundverbesserung eingesetzt werden.
Seit Juli 2005 sind wir auch in der Lage, teerpechhaltiges Material anzunehmen, dieses zwischenzulagern und als HGT weiterzuverarbeiten.
Bauschuttanlieferung
Nur die aufgeführten Stoffe dürfen als reiner Bauschutt angeliefert werden:
- Betonabbruch, mit und ohne Bewehrung
- Betonsteine und -rohre
- Natursteine
- Sand und Kies, der nicht verunreinigt ist
- Ziegel, Fliesen und Kacheln
- Keramik
- Verputzmörtel
- unbelasteter Straßenaufbruch (Bitumen)
Folgende Störstoffe dürfen nicht enthalten sein:
- PCB-haltige Dichtungsmassen
- Pechhaltige Stoffe
- Mineralische Dämmstoffe
- Plastik-Hausmüll
- Brandschutt
- Schornsteinanlagen
- Glas, Metall, Verbundstoffe
- Schaumbeton z. B. Ytong, Hebel, Greisel…
- Asbesthaltige Stoffe, z. B. Verblendung, Dachplatten usw.
- Organische Stoffe (Grünabfall)
- Bodenmassen / Erdaushub
- Dachschiefer
- Rigipsplatten
- Heraklith, Eternit, Klebstoffe
- Holz, Folien, Sperrmüll
- Styropor, Schaumgummi, Kunststoffe
- Bauteile mit Isolierung und Anstrich auf pechhaltiger Basis